Feuerwerksartikel in der Kategorie F3 (früher das sogenannte Gartenfeuerwerk) sind in Deutschland nur an Scheininhaber einer Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 abzugeben. Werden diese Artikel verwendet, so ist das bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Für alle Inhaber dieser Erlaubnis bieten wir ein interessantes Sortiment von Feuerwerkskörpern in unserem Feuerwerk-Shop auf Pyrodealer.de an. Vor Bestellung erfolgt durch uns eine entsprechende Prüfung Eurer Unterlagen. Ladet dazu Eure Berechtigung hoch oder schickt uns diese in Kopie zu. Für Fragen stehen wir außerdem per Mail oder im Chat für Euch zur Verfügung.

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